Verhalten im Schadensfall

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Bitte melden Sie uns Schadenfälle jeglicher Art so schnell wie möglich, Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Gerade im Schadenfall vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Versicherern und unterstützen Sie mit dem Ziel einer zügigen und fairen Abwicklung.

In jeder Versicherungspolice tummeln sich die sogenannten vertraglichen Obliegenheitspflichten, deren Mißachtung im schlechtesten Fall zum Totalverlust des Versicherungsschutzes führen kann. Nachstehend eine Aufzählung der wichtigsten allgemeinen Verhaltensregeln für die gängigsten Versicherungen:

Sachversicherungen (Hausrat, Wohngebäude, Geschäftsinhalt):

Unternehmen Sie alles Notwendige, um eine Ausweitung des Schadens zu vermeiden.

Verändern Sie nach Möglichkeit die Schadenstelle / den Schadenort nicht, mit Ausnahme von Schadenminderungsmaßnahmen.

Erstellen Sie Fotos von beschädigten Sachen und vom Schadenort.

Bei Einbrüchen und Diebstahl schalten Sie immer die Polizei ein.

Bei Abhandenkommen von Wertpapieren, Sparbüchern, EC- und Kreditkarten sorgen Sie bitte für Konten- und Kartensperrungen.

Im Falle eines Feuers / Brandes sind unverzüglich Feuerwehr und Polizei einzuschalten.

Verrauchte Räume gut durchlüften, um Folgeschäden zu vermeiden.

Reparieren Sie beschädigte Sachen nicht eigenmächtig, reichen Sie vorab bitte Kostenvoranschläge ein.

Defekte Datenträger und EDV-Geräte nicht sofort entsorgen, sondern aufheben. Im geschäftlichen Bereich sollten Sie ein sinnvolles Back-up-Verfahren nachweisen können.

Merkblätter des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) zur Schadenverhütung für:

Eigentümer und Mieter von WohngebäudenEinbruchdiebstahl

Haftpflichtversicherungen (private oder betriebliche Haftpflicht):

Geben Sie niemals Schuldanerkenntnisse ab und leisten bitte keine eigenen Zahlungen an Geschädigte.

Notieren Sie die persönlichen Kontaktdaten des Anspruchstellers.

Zeigen Sie unbedingt auch scheinbar ungerechtfertigte Ansprüche umgehend der Versicherung an, die Abwehr eines solchen Sachverhaltes gehört zum Leistungsumfang und dessen Abwicklung obliegt dem Versicherer. Auf eigene Faust sich gerichtlich zu wehren und erst anschließend den Schaden zu melden, verstößt gegen die vertraglichen Obliegenheiten.

KFZ-Versicherungen:

Geben Sie niemals Schuldanerkenntnisse ab.

Protokollieren Sie den Unfallhergang, sofern dies die Polizei nicht tut. Im Idealfall füllen Sie einen Unfallbericht aus, den beide Unfallparteien gegenzeichnen. Gegebenenfalls sind Zeugen zu benennen.

Unfälle im Kontakt mit Haarwild sind polizeilich zu melden.

Im Bereich der Kaskoschäden sind Sie weitgehend weisungsgebunden an die Ergebnisse von Sachverständigengutachten, geben Sie also bitte keine Reparaturaufträge ohne Abstimmung ab.

Unfallversicherungen:

Eine unverzügliche Meldung des Unfalles ist wichtig, es gibt Meldefristen.

Suchen Sie bitte von Beginn an entsprechende Ärzte auf.

Wenn langfristige körperliche Einschränkungen zu erwarten sind, informieren Sie sich unbedingt über die einzuhaltenden Fristen bezüglich des Nachweises und der Anmeldung einer Invalidität.

Rechtsschutzversicherung:

Hier gibt es nur eine wichtige Regel: Spätestens mit dem ersten anwaltlichen Kontakt muss die Kostenübernahme mit dem Rechtsschutzversicherer abgestimmt werden. Dies kann vorab über die jeweilige juristische Hotline der Gesellschaft geschehen oder durch Ihren Anwalt direkt, vergessen Sie bitte nicht die Versicherungsnummer.

Freie Honorarvereinbarungen sind nicht bindend für die Versicherer, es wird in aller Regel auf Basis der Gebührenordnung für Rechtsanwälte erstattet. Hierdurch können Ihnen erhebliche Mehrkosten entstehen, bitte stimmen SIe sich im Zweifelsfall immer vorab mit der Versicherungsgesellschaft ab.

Eine spätere Abrechnung von Anwalts- und Prozesskosten ohne vorherige Einschaltung des Versicherers ist nicht versichert.

Beachten Sie bitte auch, dass weite Teile des Familienrechts (Erbrecht, Scheidung) sowie baurechtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich nicht versichert sind. Hier wird in aller Regel nur die Erstberatung beim Anwalt geleistet.