Haftpflicht

Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

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Diensthaftpflichtversicherung

Spezielle Absicherung im öffentlichen Dienst

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Auch gegenüber dem Dienstherren können sie haftpflichtig gemacht werden, wenn sie diesen schädigen.

Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

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Bauherren-Haftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

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Tierhalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!

Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

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Wassersporthaftpflicht-/Kaskoversicherung

Wer zum ersten mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang. Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist.

Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine Existenz aufs Spiel! Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz – ganz ähnlich wie beim PKW. Sorgen Sie vor!

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