Der Berufsstand der Beamten stellt unter allen Arbeitnehmergruppen eine Sonderform dar. Der Gedanke hinter dem Beamtentum ist, den Staat in allen seinen Aufgabengebieten funktional zu halten. Man stelle sich vor, mit jedem Regierungswechsel würden die Mitarbeiter sämtlicher Behörden gegen andere mit dem richtigen Parteibuch ausgetauscht werden. Neben Chaos in der öffentlichen Verwaltung wäre auch eine massive Störung der inneren Sicherheit die Folge. Die Übernahmen sog. hoheitlicher Aufgaben durch Beamte sichert der Bevölkerung ein funktionierendes Heimatland – unabhängig von Regierung und politischem Kurs.
Bedingt durch diese gesteigerte Bindung an den Staat bzw. seine kleineren Verwaltungseinheiten, stellt der Beamte in vielerlei Hinsicht einen Sonderfall dar. Als Repräsentant seines Dienstherren muss er eine gewisse Einschränkung seiner Grundrechte hinnehmen (z. B. kein Streikrecht).
Auch hinsichtlich Ruhestands- und Krankenversorgung und Haftung für beruflich verursachte Schäden ist beim Beamten alles anders als bei Angestellten und Arbeitern. Das gilt natürlich auch für Richter und Soldaten, in ihren beamtenähnlichen Dienstverhältnissen. All diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, wenn es keine bösen Überraschungen beim Versicherungsschutz geben soll.