Krankenversicherungen

Krankenvollversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen zum Teil direkt über Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, vor allem aber indirekt über die Möglichkeit der Leistungskürzung. Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat.

Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten. An dieser Stelle ist aber Vorsicht geboten, denn die irreführende Werbung vieler Privatversicherer spricht von erheblichen Kosteneinsparungen durch niedrige Monatsbeiträge. Diese Billigtarife wiederum sind zumeist schlechter als das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

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PKV Beiträge im Rentenalter

Beihilfe und Heilfürsorge

Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihren Dienstherren stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte.

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Krankenzusatzversicherungen

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

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Online-Rechner private Krankenzusatzversicherungen

Pflegezusatzversicherung

In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gibt es mehr als 2 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

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